AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1 Einleitung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen ihrePutzfrau.ch und dem Auftraggeber. Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Auftraggeber diese Bedingungen. Besondere Abmachungen werden schriftlich bestätigt. Die Organisation, Durchführung und Kontrolle der Reinigung gemäss vorangegangener Offerte sind Gegenstand des Vertrages.

Art. 2 Leistungserbringung
ihrePutzfrau.ch verpflichtet sich zur Ausführung der im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen unter ihrer Verantwortung. Dazu werden die erforderlichen Arbeitskräfte eingesetzt. ihrePutzfrau.ch sorgt für die Rekrutierung, die fachgerechte Ausbildung und die Einführung des Personals. Bei Abwesenheiten infolge von Unfall, Krankheit, Ferien usw. sorgt ihrePutzfrau.ch für entsprechendes Aushilfspersonal. Grundreinigungen, die nicht in den vertraglich vereinbarten Leistungen der Reinigung eingeschlossen sind, wie das Regenerieren der Böden, Shampoonieren und Extrahieren textiler Bodenbeläge, Fensterreinigung, ganzflächige Türen-, Wand- und Deckenreinigungen, sind vom Auftraggeber und des Auftragnehmers ihrePutzfrau.ch separat zu vereinbaren (terminlich und preislich). ihrePutzfrau.ch stellt eine Ansprechperson zur Verfügung welche dem Auftraggeber namentlich bekannt ist. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind während den mit dem Auftraggeber abgesprochenen und festgelegten Zeiten zu leisten. An gesetzlichen Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so wird die wöchentliche Reinigung in Absprache mit dem Auftraggeber an vorgezogenen oder nachfolgenden Arbeitstagen durchgeführt. Bitte sagen Sie Ihren Termin im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher ab. So vermeiden Sie die Berechnung der für Sie reservierten Zeit.

Art. 3 Personal
ihrePutzfrau.ch verpflichtet sich zu einer sozialen Personalpolitik unter Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge sowie zur vollständigen Abgeltung aller Sozialkosten an Behörden und Sozialpartner. Es ist dem Personal von ihrePutzfrau.ch verboten, Kinder und andere Familienmitglieder sowie nicht durch ihrePutzfrau.ch angestellte Personen in die Räumlichkeiten des Auftraggebers mitzunehmen. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeiter ein Alkohol- und Rauchverbot. Ebenso ist jegliche Benutzung von Betriebseinrichtungen wie Telefonanlagen, Kopierer, Fax etc. untersagt. ihrePutzfrau.ch und seine Mitarbeiter sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Eigenheimes vom Auftraggeber zum Schweigen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer kein Personal abzuwerben.

Art. 4 Reinigungsmaterial
Der Kunde stellt ihrePutzfrau.ch samtliche Utensilien wie Reinigungsmaterial, Putzmittel etc. kostenlos zur Verfügung. Der Kunde ist für das Vorhandensein der benötigten Arbeitsgegenstände selbst verantwortlich.

Art. 5 Schlüsselabgabe
Der Kunde übergibt ihrePutzfrau.ch ein Schlüssel seines Haushaltes. ihrePutzfrau.ch verpflichtet sich mit dem Erhalt der Schlüssel zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für ihrePutzfrau.ch und deren Be- schäftigte strengstens untersagt. Zusätzlich ist ihrePutzfrau.ch dafür besorgt, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Diese Punkte werden ausserdem auf der Schlüsselquittung geregelt. Der Schlüssel ist auf erstes Begehren unverzüglich an den Kunden zurück zu geben.

Art. 6 Auftragserfüllung und Abnahme der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber bis 18.00 Uhr des folgenden Tages, begründete Einwendungen erhebt. ihrePutzfrau. ch verpflichtet sich, gerechtfertigte Beanstandungen sachgemäss zu beheben.

Art. 7 Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit
Im prozessorientierten Managementsystem ist festgelegt, zu welchen Handlungen und Massnahmen sich ihrePutzfrau.ch verpflichtet. Gemeinsame Qualitätskontrollen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber periodisch durchgeführt. Bei festgestellten Qualitätsmängeln werden Korrekturmassnahmen unverzüglich eingeleitet.

Art. 8 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils Ende des Monats aufgelöst werden.

Art. 9 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich jeweils Ende eines Kalendermonats. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei der ersten Rechnung wird Pauschal 0.5 Std. zusätzlich verrechnet wegen der Einführung vor Ort.

Art. 10 Preisänderungen
Die Preise basieren zu 80% auf den aktuellen Lohn – und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Reinigungsgewerbe und zu 20% auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Ändern sich diese Kosten nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, so ist ihrePutzfrau.ch berechtigt, die Preise jeweils per 1. Januar nach folgendem Schlüssel anzupassen:

a) Prozentuelle Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten ihrePutzfrau.ch allgemeinverbindlichem GAV sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres x 0.8.

b) Prozentuelle Änderung des Landesindex der Konsumentenpreise zwischen September des laufenden Jahres und September des Vorjahres x 0.2.

Beispiel
Erhöhung der lohngebundenen Kosten: 2.5% x 0.8 = 2.0%
Erhöhung Landesindex: 2.0% x 0.2 = 0.4%
Total Preisanpassung: 2.4%

Die Preiserhöhung tritt frühestens vier Wochen nach Mitteilung und schriftlicher Bestätigung an den Auftraggeber in Kraft.

Art. 11 Haftpflicht
Für alle anlässlich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden ist ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Schadenfall von Fr. 10’000’000 abgeschlossen. ihrePutzfrau.ch haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden. Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind oder Fr. 7’000’000 übersteigen sowie für reine Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen.

Art. 12 Vertragsanpassungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, vorbehaltlich der Preisanpassung gemäss Art. 10, bei der eine einseitige, schriftliche Mitteilung genügt.

Art. 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der Ihreputzfrau.ch, Hohlstrasse 213, 8004 Zürich. Es gilt materielles Schweizer Recht.

Art. 14 Schriftliche Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen können – wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, per E-Mail erfolgen.

Art. 15 Datenschutz
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Art. 15 Datenschutz wurde generiert von SwissAnwalt

Zürich, 24.09.2018

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